Flexibel sparen mit Mehrzinssparen

Sparen, wie es Ihnen passt und immer mehr Zinsen kassieren

Sie möchten sparen und dabei unabhängig und flexibel bleiben? Mit Mehrzinssparen bleibt es in Ihrer Hand: Wann und wie viel Sie zurücklegen, entscheiden Sie. Wir bieten Ihnen eine Verzinsung, die mit der angesparten Summe steigt.

Mehrzinssparen im Überblick

Vorteile beim flexiblen Sparen auf einen Blick

Ob Sie regelmäßig eine bestimmte Summe sparen oder unregelmäßig einzahlen – mit Mehrzinssparen stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen. Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Zeitpunkt und Höhe der Einzahlungen beliebig
  • Auszahlungen bis zu 2.000 Euro monatlich ohne Kündigung1
  • Staffelzinssatz, steigt mit gespartem Guthaben
  • Verwendung als Mietkautionskonto möglich
  • Geld sicher ansparen, keine Kursrisiken
So sparen Sie flexibel
So sparen Sie flexibel

Konditionen

Häufige Fragen zum flexiblen Sparen

Kann ich beliebig oft pro Monat Geld abheben?

Bis zu einer maximalen Summe von 2.000 Euro können Sie beliebig oft pro Monat auf Ihr gespartes Guthaben zugreifen.

Was ist eine gestaffelte Verzinsung?

Bei einer Staffelverzinsung steigt der Zinssatz in Stufen mit der Summe des Ersparten. Je mehr Sie ansparen, desto mehr Zinsen werden Ihrem Mehrzinssparen gutgeschrieben. 

Was ist, wenn ich all mein Erspartes benötige?

Ohne Mehrzinssparen zu kündigen, können Sie auf maximal 2.000 Euro pro Kalendermonat zugreifen1. Möchten Sie über Ihr gesamtes erspartes Guthaben verfügen, müssen Sie Mehrzinssparen kündigen. Dabei gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank Hardt-Bruhrain eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank Hardt-Bruhrain eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

  1. Es gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr.